Die Bekanntmachung der Datenschutzbehörde lautet:

„Datenschutzbehörde hat daher mit Bescheid festgestellt, dass Website-Betreiber das Tool Google Analytics (jedenfalls auf Grundlage des im Bescheid festgestellten Sachverhalts) nicht in Einklang mit der DSGVO einsetzen können. Dieser Bescheid ist nicht rechtskräftig.“

[Quellen: Bekanntmachung Bekanntmachungen – Datenschutzbehörde (dsb.gv.at)]

Aus rechtlicher Sicht ist nichts zu tun (Stand 13.04.2022) – aber Kunden könnten Anstoß daran nehmen, dass ihre Daten US-Amerikanischen Geheimdiensten zur Verfügung stehen. Am besten den jew. Website-Betreuer bitten, das Google-Analytics-Tool zu deaktivieren.

Quellen: Beitragsbild (https://logos-world.net/google-analytics-logo/)

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